MwSt-Erhöhung 2011
Allgemein
Am 27. September 2009 wurde die Vorlage der Erhöhung der MwSt-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Volk und Stände angenommen. Diese Anpassung trtt nun per 1.1.2011 definitiv in Kraft.
Die MwSt-Ansätze per 01. Januar 2011
| Satz | Alt bis 31.12.2010 | Neu ab 1.1.2011 |
| Normalsatz | 7.6% | 8% |
| Sondersatz | 3.6% | 3.8% |
| Reduzierter Satz | 2.4% | 2.5% |
Auswirkungen auf die VSoft-Applikation
Um den Arbeitsaufwand für die Benutzer unserer Software so gering als möglich zu halten (keine Massenmutationen von Artikeln und Leistungen zu erzwingen), werden mit Hilfsprogrammen die alten Datensätze automatisch mutiert und ab einem bestimmten Zeitpunkt die neuen Steuersätze in der MwSt-Tabelle hinterlegt. Wichtig ist bei diesem Vorgehen, den Zeitpunkt für das Ausführen der Mutation optimal zu definieren. Das heisst, möglichst viele eigene Rechnungen sollten geschrieben sein, bevor der Systemwechsel erfolgt. Um bereits heute Rechnungen mit den neuen Sätzen zu erstellen respektive zu erfassen, werden temporäre MwSt-Codes notwendig. Die so erfassten temporären Datensätze werden zum Stichdatum dann ebenfalls entsprechend automatisch mutiert.
| Was | Wann | Bemerkung |
| Erfassen der neuen temporären Steuersätze in der Steuertabelle | Möglichst frühzeitig, spätestens wenn die neuen Steuersätze verwendet werden sollen. | Bestehende Steuersätze dürfen nicht abgeändert werden! Für die neuen MwSt-Sätze müssen neue, temporäre Steuercodes eröffnet werden. Die Temporären Codes dienen als Übergangslösung und werden beim Systemwechsel entsprechend verschoben resp. umgeschrieben. |
| Automatische Mutation der Steuersätze per Stichtag (z.B. 25. Januar 2011) | Sobald die Mehrheit der neuen Einkaufsrechnungen (Kreditoren) mit den neuen Sätzen erfasst werden muss. | Um bereits jetzt Rechnungen mit den neuen Sätzen zu erfassen resp. zu erstellen, müssen Temporäre MwSt-Codes mit den neuen Sätzen erfasst werden. |
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Automatische Mutation der Steuersätze per Stichtag (z.B. 25. Januar 2011) |
Sobald die Mehrheit der alten eigenen Rechnungen (Debitoren) erstellt worden ist. | Um bereits jetzt Rechnungen mit den neuen Sätzen zu erfassen resp. zu erstellen, müssen Temporäre MwSt-Codes mit den neuen Sätzen verwendet werden. |
| Umstellung in der Kleinfakturierung / ABS | - | Hier wird keine Mutation des MwSt-Satzes pro Artikel / Leistung notwendig. |
| Möglichst frühzeitig, spätestens wenn die neuen Steuersätze verwendet werden sollen | Als letzte Arbeit zum Abschluss des MwSt-Satz Wechsels. | Die temporären MwSt-Daten bis und mit 31.12.2010 werden mit den aktuellen MwSt-Sätzen ab 1.1.2011 zusammengeführt. |
In der Übergangsperiode vom 3. Quartal 2010 bis 2. Quartal 2011 müssen die alten und die neuen Mehrwertsteuersätze parallel verarbeitet werden können. Bei den Abrechnungen werden die bestehenden und die temporären MwSt-Sätze separat ausgewiesen.
Für die Erstellung eines für Sie optimalen Terminplanes und für die Reservation der entsprechenden Unterstützung durch unseren Support stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
